Paranoid?
Mittwoch, 26. Mai 2010
Der Amtsschimmel wiehert mal wieder. Die neue Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung verdonnert uns zu Dingen, die eher ans Paranoide grenzen als an Sinnvolles. Zum Beispiel muss ich als Dienstleister die wesentlichen Merkmale meiner Dienstleistung bereithalten, sofern sie sich nicht aus dem Zusammenhang ergibt. Definiere Zusammenhang! Meine Webseite, die man nur lesen muss?
Aber vermutlich ist der Verbraucher vor den Anbietern zu schützen, die auf der Webseite Hotelzimmer anbieten aber EIGENTLICH Wollsocken stricken und damit Business machen. Ja, geregelt ist jetzt auch, daß ich dem Dienstleistungsempfänger einen Preis bzw. einen Kostenvoranschlag zu übermitteln habe. Ach so? Mach ich ja sonst nie. Jeder meiner Kunden sagt immer: Mach mal. Was es kostet, knöseln wir hinterher aus. Danke, Deutschland, danke EU, für Deine liebevolle Fürsorge.
Langer Rede kurzer Sinn: Seit dem 17. Mai 2010 müssen sich Dienstleister der Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung unterwerfen. Das ganze ist nicht schwer, nur an vielen Stellen recht zweifelhaft.
Wer von den KMU verlangt, sich ständig nackt auszuziehen (und/oder unverschlüsselte E-Mails versendet), hat sein Recht auf Google-Beschimpfungen verwirkt, Du Staat, Du!
Noch eines: Die geforderten Infos sind nicht zwingend im Impressum anzugeben, in jedem Falle aber vor Vertragsabschluss dem Dienstleistungsempfänger auf güldenem Tablett zu servieren. Ich halte es aber für eine gute Idee, die Angaben ins Impressum zu notieren.
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